Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Im Planfeststellungsbeschluss vom 28.06.2018 für die Netzanbindung BorWin5 wurde im Hinblick auf die naturschutzfachliche Kompensation festgehalten, dass der Eingriff in den Naturhaushalt im Zuständigkeitsbereich der Nationalparkverwaltung, Niedersächsisches Wattenmeer (NLPV) und des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) durch eine geplante Kompensationsfläche im Westerneßmerheller ersetzt wird. Das Kompensationserfordernis beträgt insgesamt 6,10 ha, wovon 5,3 ha auf den Zuständigkeitsbereich der NLPV und 0,8 ha auf den Zuständigkeitsbereich des NLWKN entfallen. Im Planfeststellungbeschluss wurde festgehalten, dass die Vorhabenträgerin für die Umsetzung der Maßnahme im kommenden Jahr (2020) eine konkrete Ausführungsplanung zu erarbeiten hat, welche im Jahr 2021 abgeschlossen sein soll. Die Ausführungsplanung ist mit den Fachbehörden (NLWKN, NLPV) abzustimmen. Die Vorhabenträgerin erarbeitete daraufhin eine konkrete Ausführungsplanung und nahm Kontakt zu den entsprechenden Fachbehörden auf. Es stellte sich heraus, dass aufgrund weiterer Abstimmungen und Änderungen bezüglich der Ausführungsplanung die Maßnahme nicht innerhalb eines Jahres umgesetzt werden konnte. Aus diesem Grund wurde entschieden, die Umsetzung der Maßnahme auf das Jahr 2022 zu verschieben. Die konkretisierte Maßnahmenplanung soll im Rahmen einer Planänderung genehmigt werden. Zudem soll die Nebenbestimmung (1.5.5.1.1 Vermeidung, Minderung und Kompensation) dahingehend geändert werden, dass die Umsetzung der Maßnahme erst im Jahr 2022 zu erfolgen hat.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
E-Mail: | poststelle@nlstbv.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 30 34 01 |
Fax: | +49 (0)511 30 34 20 99 |
URL: | http://www.strassenbau.niedersachsen.de/ |
Datum der Entscheidung
09.11.2021