Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 31.03.2016 ist der TenneT TSO GmbH der Bau einer 380-kV-Leitung vom Umspannwerk (UW) Ganderkesee bis zum UW St. Hülfe genehmigt worden. Die TenneT TSO GmbH hat nun bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Planfeststellungsbehörde) Anpassungen an der planfestgestellten Erdkabeltrasse sowie die Erweiterung und den Betrieb des bestehenden UW Ganderkesee im Genehmigungsabschnitt 1A (GA 1A) beantragt. Die Abweichungen zum ursprünglich beantragten Trassenverlauf ergaben sich im Zuge der Bauausführungsplanung und der teilweise bereits durchgeführten Baugrunduntersuchungen. Die Erdkabeltrasse liegt im Landkreis Oldenburg und verläuft mit einer Länge von 3,76 km auf dem Gebiet der Gemeinde Ganderkesee. Das 380-kV-Erdkabel beginnt innerhalb der Erweiterungsflächen des Umspannwerks Ganderkesee und verläuft in südlicher Richtung und dabei weitestgehend parallel zur bestehenden 110-kV-Freileitung Wildeshausen-Ganderkesee. Zunächst werden jeweils der Schlutterweg (K347) und die Adelheider Straße mittels Unterbohrung gequert. Kurz vor der Querung der Straße „Neu-Holzkamp“ schwenkt die Trasse in südwestliche Richtung und verläuft im Anschluss parallel zur Straße „Neu-Holzkamp“ in südwestliche Richtung. Die Trasse schwenkt wieder in südliche Richtung und quert mittels Unterbohrung die Straße „Beim Angel“. Nach Querung der Straße „Große Schafheide“ schwenkt die Trasse in einem 90°-Winkel in südöstliche Richtung. Im weiteren Verlauf wird ein Waldgebiet und die Wildeshauser Straße (B213) unterbohrt. Der Erdkabelabschnitt endet vor der Kabelübergangsanlage Ganderkesee Süd. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG. Ungeachtet des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls (Einzelfalluntersuchung) wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 9 Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 3 UVPG durchgeführt. Die direkte Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist zweckmäßig. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Ganderkesee der Gemeinde Ganderkesee beansprucht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
E-Mail: | poststelle@nlstbv.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 30 34 01 |
Fax: | +49 (0)511 30 34 20 99 |
URL: | http://www.strassenbau.niedersachsen.de/ |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
02.03.2021 - 15.03.2021
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
15.02.2021
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
29.06.2020 - 28.07.2020