Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Im Planfeststellungsverfahren für den 5. BA der A 26 haben die Planunterlagen in der Zeit vom 11.10.2010 bis 10.11.2010 zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegen. Ein Erörterungstermin hat nicht stattgefunden. Die Vorhabenträgerin hat für das o. g. Vorhaben unter Vorlage vollständiger Planänderungsunterlagen die Fortführung des am 20.09.2010 eingeleiteten Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) beantragt. Der geänderte Plan umfasst den Neubau der Bundesautobahn A 26 im Abschnitt 5a zwischen Drochtersen östlich der K 28 und der Anschlussstelle Stade Nord im Zuge der verlegten Freiburger Straße (L 111) zwischen Schölisch und Götzdorf nördlich von Stade. Der unmittelbar anschließende Streckenabschnitt zwischen der geplanten Anschlussstelle Stade-Nord und der Anschlussstelle Stade-Ost (BA 5b), für den das Verfahren nach Abtrennung eingestellt und zu einem späteren Zeitpunkt wieder neu aufgenommen werden wird, ist nicht Gegenstand des hier fortgeführten Planfeststellungsverfahrens. Die Trasse beginnt am Übergang zum Planungsabschnitt „Kreuz Kehdingen“ östlich unmittelbar hinter der Unterführung der Kreisstraße K 28 bei Bau-km 1+700 und verläuft in südöstlicher/südlicher Richtung in etwa parallel zum Landernweg zwischen den Bebauungslagen von Assel (ca. 1.000 m Abstand) und Bützfleth (ca. 800 bis 900 m Entfernung zur Bebauung). Dabei werden die Gewässer „Asseler Schleusenfleth“, „Moorwegswettern“ und „Bützflether Kanal“ gekreuzt sowie zwei Wirtschaftswege (Wegefährels, Mühlenweg) und die Kreisstraße K 29 überführt. Die Trasse verläuft dann bei Hasenwinkel nordwestlich von Götzdorf weiter in südliche Richtung und vollzieht in etwa ab dem kreuzenden Wirtschaftsweg (Röhrweg), der überführt wird, in östlicher Richtung bis zum Schneeweg einen Bogen, der in einem Abstand von ca. 700 m etwa mittig zwischen den Ortslagen von Götzdorf und Schölisch verläuft. Auf diesem Abschnitt müssen die Wohn- und Wirtschaftsgebäude eines am Hörne-Götzdorfer-Kanal gelegenen Obstbaubetriebes sowie ein Wohngebäude entlang der Götzdorfer Straße der Autobahntrasse weichen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
E-Mail: | poststelle@nlstbv.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 30 34 01 |
Fax: | +49 (0)511 30 34 20 99 |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
11.03.2019 - 10.04.2019