Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Salzgitter Flachstahl GmbH, Eisenhüttenstr. 99, 39239 Salzgitter, plant die Erweiterung ihrer werkseigenen Abwasserbehandlungsanlage (Werkskläranlage) um eine Filtrations- und Adsorptionsstufe. Die Werkskläranlage ist eine sogenannte eigenständige Abwasserbehandlungsanlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG. Der Standort des Vorhabens liegt in der Stadt Salzgitter. Es ist vorgesehen, die Filtrations- und Adsorptionsstufe in unmittelbarer Nähe der vorhandenen Belebungs- und Nachklärbecken (Gemarkung Watenstedt, Flur 4, Flurstück 5/73) zu errichten. Die Erweiterung der Werkskläranlage ist erforderlich um ihre Reinigungsleistung entsprechend den Anforderungen des Gewässerschutzes zu optimieren. Die beabsichtigte Baumaßnahme fällt als Änderungsvorhaben eines Vorhabens, für das bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, unter die Bestimmungen des § 9 Abs. 1 UVPG. Da die Erweiterung nicht zu einer Änderung der Größen- oder Leistungswerte der Abwasserbehandlungsanlage führt, erfolgt die Prüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UVPG auf der Grundlage einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls. Bei der allgemeinen Vorprüfung wurde festgestellt, dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Direktion - Geschäftsbereich 6 - Standort Braunschweig
Rudolf-Steiner-Str. 5
38120
Braunschweig
Deutschland
E-Mail: | GB6-BS-Poststelle@nlwkn.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)531 886 91 100 |
Fax: | + 49 (0)531 886 91 270 |
URL: | https://www.nlwkn.niedersachsen.de/ |
Datum der Entscheidung
07.05.2021