Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Verlängerung der Straße Obenholt in der Samtgemeinde Emlichheim in der Gemarkung Emlichheim Bekanntmachung Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der Straße Obenholt in der Gemeinde Emlichheim von Bau-km 1+003,295 – 2+068,394 in der Gemarkung Emlichheim Mit Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Grafschaft Bentheim vom 17.12.2021 ist der Plan der Samtgemeinde Emlichheim (Vorhabenträgerin) für die Verlängerung der Straße Obenholt in der Gemeinde Emlichheim von Bau-km 1+003,295 – 2+068,394 in der Gemarkung Emlichheim festgestellt worden. Der Planfeststellungsbeschluss enthält Nebenbestimmungen, insbesondere zu den Belangen Natur- und Landschaftsschutz, Wasser, Immissionsschutz, Verkehr, Versorgungsanlagen und -leitungen, Boden und Abfall sowie Denkmalschutz. Im Planfeststellungsbeschluss ist über die im Beteiligungsverfahren erhobenen Einwendungen und über die Stellungnahmen von Vereinigungen entschieden worden. Weitere Informationen sind der unten hinterlegten Bekanntmachung vom 22.12.2021 zu entnehmen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Grafschaft Bentheim, Niedersachsen
Dezernat 4, Kreisstraßen & Mobilität
van-Delden-Straße 1-7
48529
Nordhorn
Deutschland
E-Mail: | info@grafschaft.de |
Telefon: | 05921 9601 |
Fax: | 05921 961400 |
URL: | https://www.grafschaft-bentheim.de/ |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
27.12.2021 - 10.01.2022