Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Vechta mbH (AWV), Füchteler Str. 8 in 49377 Vechta, hat mit Schreiben vom 02.09.2020 die Erteilung einer Genehmigung gemäß den §§ 16 und 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beantragt. Das Betriebsgrundstück befindet sich in 49377 Vechta, Grenzweg 1, Flur 23, Flurstücke 157/4. Gemäß rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Vechta befindet sich die Grünabfallkompostierungsanlage auf der planfestgestellten Fläche der Deponie Vechta Tonnenmoor und ist hier als Fläche für Versorgungsanlagen ausgewiesen. Der Gegenstand der beantragten wesentlichen Änderung: • Erhöhung der Durchsatzkapazität von 37 t/d auf 49,9 t/d (Input Grünabfall), • Erweiterung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen, • Erweiterung und Änderung des Annahmekatalogs, • Innerbetriebliche Verlegung der Grünabfallannahme, der Grünabfalllagerung und der Grünabfallvorbehandlung. • Erweiterung des Zwischenlagers für die holzreichen Fraktionen, • Erweiterung der Vorrottefläche, • Erweiterung des geschlossenen Kompostfertiglagers und • Errichtung einer geänderten Wegeführung innerhalb des Betriebsgeländes zur Grünabfallannahme, • Umgestaltung des Regenversickerungsbeckens und • Aufgabe des vorhanden Löschwasserteichs, • Errichtung eines weiteren Speicherbehälters für Regenwasser.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsische Gewerbeaufsichtsämter
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg

Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Postfach 4549
26035 Oldenburg
Deutschland

E-Mail: poststelle@gaa-ol.niedersachsen.de
Telefon: 0441/80077-0
Fax: 0441/80077-299
URL: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/

Datum der Entscheidung

19.01.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung gem. § 5 (2) UVPG_AWV ( Bekanntmachung gem. § 5 (2) UVPG_AWV.pdf )