Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Norddeutsche Gesellschaft zur Ablagerung von Mineralstoffen mbH - norgam - plant eine Änderung der Oberflächenabdichtung des Deponieabschnittes 2 der Massenabfalldeponie Alversdorf. Damit verbunden ist eine Änderung der Bepflanzung des Deponiekörpers von Tief- auf Flachwurzler. Die Entsorgungsanlage in Form einer Monodeponie für mineralische Massenabfälle wurde durch den Planfeststellungsbeschluss des Oberbergamtes Clausthal-Zellerfeld (heute Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie - LBEG -) am 21.03.1997 unter dem Aktenzeichen -21 - 66/96 - W 2000 Bh. 4 - 111 - genehmigt. Der Standort des Vorhabens befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Schöningen im Landkreis Helmstedt. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG besteht für ein Änderungsvorhaben, bei dem bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, eine Pflicht zur Durchführung einer Allgemeinen Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2, wenn für das Vorhaben keine Größen- oder Leistungswerte vorgeschrieben sind. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können unter untenstehendem Prüfvermerk eingesehen werden.

UVP-Kategorie

Abfalldeponien

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld

An der Marktkirche 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
Deutschland

E-Mail: Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)5323-9612-200

Datum der Entscheidung

09.01.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Prüfvermerk Norgam überarbeitet ( Prüfvermerk Norgam überarbeitet.pdf )
Prüfvermerk Norgam ( Prüfvermerk Norgam.pdf )