Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Fa. Energiekontor AG, Mary-Somerville-Str.5, 28359 Bremen, hat am 29.04.2019 beim Landkreis Rotenburg (Wümme) eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Windfarm beantragt. Das beantragte Vorhaben der Fa. Energiekontor besteht aus • 5 Windenergieanlagen vom Typ NORDEX N149 (164 m Nabenhöhe, 133,2 m Rotordurchmesser, 230,6 m Gesamthöhe, je 4,5 MW) • sowie den dazugehörigen Zuwegungs-, Aufbau- und Abstellflächen auf den Flurstücken 176/1 der Flur 3 von Barchel sowie 48 der Flur 8 und 176/1, 117/2 und 211/118 der Flur 9 von Oerel. Ebenfalls am 29.04.2019 hat die „Kooperation Energiekontor AG mit Energie 3000 Energie- und UmweltGmbH“, Schulstraße 20, 27432 Alfstedt, beim Landkreis Rotenburg (Wümme) eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Windfarm beantragt. Das beantragte Vorhaben der Kooperation Energiekontor mit Energie3000 besteht aus • 2 Windenergieanlagen vom Typ ENERCON E-138 EPS3 E2 (160 m Nabenhöhe, 138 m Rotordurchmesser, 229 m Gesamthöhe, je 4,2 MW) • sowie den dazugehörigen Zuwegungs-, Aufbau- und Abstellflächen auf den Flurstücken 140/4 und 149/4 der Flur 9 von Oerel Die Standorte der Anlagen liegen innerhalb des Windkraftvorrangstandorts Oerel-Barchel, der mit anderen Standorten am 27.06.2019 vom Kreistag des Landkreises Rotenburg (Wümme) in der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) beschlossen wurde. Zur Vermeidung von Irritationen wird darauf hingewiesen, dass eine Genehmigung der Anlagen auch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen frühestens nach Inkrafttreten des RROP möglich sein wird. Im Vorrangstandort befinden sich bereits 2 Windenergieanlagen, von denen die südliche im Zuge dieser Planung abgebaut werden soll. Insgesamt wären damit nach Verwirklichung der beiden Anträge 8 Windenergieanlagen vorhanden. Die Anlagen sollen im 4. Quartal 2020 in Betrieb gehen. Gemäß Ziffer 1.6.2 der Anlage 1 zum UVPG bedarf die Errichtung und der Betrieb einer Windfarm mit 6 bis weniger als 20 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern einer allge¬meinen Vorprüfung nach dem UVPG. Beide Antragsteller haben allerdings gemäß § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt, so dass die Allgemeine Vorprüfung nach dem UVPG entfällt. Hinweis: Bis auf die wasserrechtlichen Unterlagen sind die umweltrechtlichen Gutachten gemeinsam.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Rotenburg (Wümme), Niedersachsen
Amt für Bauaufsicht und Bauleitplanung
Hopfengarten 2
27356
Rotenburg (Wümme)
Deutschland
E-Mail: | bauamt@lk-row.de |
Telefon: | 04261 983-0 |
Fax: | 04261 983-2199 |
URL: | https://www.lk-row.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
10.09.2020
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
12.08.2019 - 11.09.2019