Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Für den Stand-Alone-Betrieb der REKAL-Anlage am Standort des Bergwerkes Sigmundshall war nach Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit Umweltverträglichkeitsprüfung der Stand-Alone-Betrieb für die Zeit nach Stilllegung des Bergwerkes Sigmundshall zugelassen worden (Zulassung des LBEG vom 19.11.2021 L1.4/L67120/02-39_01/2021-0003/001). Die K+S Minerals and Agriculture GmbH hat mit Antrag vom 29.03.2022 die Erhöhung folgender Lagermengen beantragt: Alugran / Aluminium (Aluminium-Granulat) von 90.000 kg auf 99.000 kg, Filterstäube aus der Thermischen Nachverbrennung von 1.000 kg auf 10.000 kg sowie Kraftwerksasche (Stabilisat) von 1.050 kg auf 75.000 kg. Weiter wurde beantragt, anstelle des Feuchtsalzlagers den Feuchtsalz-Lagerschuppen für die Lagerung von Kaliumchlorid zu nutzen. Wird ein Vorhaben geändert, für das - wie hier - eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, so besteht gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für das Änderungsvorhaben die UVP-Pflicht, wenn 1. allein die Änderung die Größen- oder Leistungswerte für eine unbedingte UVP-Pflicht gemäß § 6 erreicht oder überschreitet oder 2. die allgemeine Vorprüfung ergibt, dass die Änderung zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Die durchgeführte UVP-Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die beantragte Änderung nicht erforderlich ist. Die Gründe für die Entscheidung werden in dem unten angefügten Bekanntmachungstext erläutert. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld
An der Marktkirche 9
38678
Clausthal-Zellerfeld
Deutschland
E-Mail: | Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)5323-9612-200 |
Datum der Entscheidung
31.03.2022