Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Unternehmen Wind- und Energieverbund Schaumburg GmbH & Co. KG hat am 28.06.2016 beim Landkreis Schaumburg als der zuständigen Genehmigungsbehörde die Erteilung einer Genehmigung nach den §§ 4 und 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – BImSchG - vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) in der derzeit geltenden Fassung für die Er-richtung und den Betrieb von ursprünglich 8 Windenergieanlagen des Typs ENERCON E-92 EP 4 beantragt. Mit schriftlicher Erklärung vom 17.07.2018 nahm die Antragstellerin den Antrag für vier Windenergieanlagen zurück, so dass sich der Antragsgegenstand auf 4 Windenergieanlagen auf nachstehenden Flurstücken reduziert: - WEA 5: Gemarkung Beckedorf, Flur 2, Flurstück 100/3, - WEA 6: Gemarkung Riepen, Flur 4, Flurstück 41, - WEA 7: Gemarkung Riepen, Flur 4, Flurstücke 29/29 und 29/31, - WEA 8: Gemarkung Riepen, Flur 4, Flurstück 26/2 Die vier WEA haben eine Nabenhöhe von 103,90 m sowie einen Rotordurchmesser von 92 m (Gesamthöhe = 149,90 m) und eine Nennleistung von je 2.350 kW. Die Anlagen wurden bereits errichtet. Derzeitige Betreiber der Anlagen sind die Wind- und Energieverbund II in Schaumburg GmbH & Co. KG (WEA 6 – 8) sowie die BürgerEnergieGenossenschaft Schaumburg e.G. (WEA 5). Gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der lfd. Nr. 1.6.2 des Anhangs Nr. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Es wurde eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung durchgeführt. Der Landkreis Schaumburg hat im Vorfeld am 01.07.2019 festgestellt, dass für das o.g. Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Schaumburg, Niedersachsen
Bauordnungsamt - Immissionsschutz
Jahnstraße 20
31655
Stadthagen
Deutschland
E-Mail: | info@schaumburg.de |
Telefon: | 05721 703-0 |
Fax: | 05721 703-1299 |
URL: | https://www.schaumburg.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
17.04.2020
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
13.02.2020
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
01.07.2021 - 15.07.2021