Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Landkreis Friesland hat der Windenergie Bullenmeer GmbH Co. KG, Baasenmeersstr. 6, 26340 Zetel, mit Bescheiden vom 30.12.2021 drei Genehmigungen gemäß § 4 i. V. m. § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV– erteilt. Gegenstand des Verfahrens waren die Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen ( WEA ) inkl. Nebeneinrichtungen im Windpark „Bullenmeer“ in der Gemeinde Zetel, Gemarkung Neuenburg, Flur 39, Flurstücke: 26, 4/2, 5, 18. Geplant sind 2 WEA des Typs GE 5.5-158 mit einer Nabenhöhe von 101 m, einem Rotordurchmesser von 158 m und einer Gesamthöhe von 181 m mit einer Nennleistung von je 5,5 MW. Die dritte WEA vom Typ GE 3.8-130 hat eine Nabenhöhe von 85 m, einen Rotordurchmesser von 130 m, eine Gesamthöhe von 151,5 m und eine Nennleistung von 3,8 MW. Im Rahmen des Repowering sollen von den vorhandenen sieben WEA im Windpark Bullenmeer sechs WEA zurück gebaut werden. Eine WEA vom Typ AN Bonus ( 2,3 MW ) mit einer Gesamthöhe von 135 m verbleibt ( Standort: Gemarkung Neuenburg, Flur 38, Flurstück 5/1). Auf Antrag der Antragstellerin wurde kein vereinfachtes Verfahren, sondern ein Genehmigungverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Ferner wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Es wurden keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter festgestellt, die zu einer Unzulässigkeit des Vorhabens führen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Friesland, Niedersachsen
Lindenallee 1
26441
Jever
Deutschland
E-Mail: | landkreis@friesland.de |
Telefon: | 04461/919-0 |
Fax: | 04461/919-8880 |
URL: | https://www.friesland.de/ |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
10.03.2022 - 23.03.2022
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Weitere Unterlagen
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
30.12.2021