Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Schreiben vom 16.08.2021 beantragte die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Hameln – für den „Neubau eines Radweges zwischen Rumbeck und Heßlingen – L 433„ die Plangenehmigung gemäß § 38 Nds. Straßengesetz in Verbindung mit § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz. Gem. § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. Ziffer 5 der Anlage 1 zum NUVPG ist für das Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgesehen. Eine UVP-Pflicht besteht gem. § 7 Abs. 1 UVPG, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde (Planfeststellungsbehörde) aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Im Rahmen der Entscheidung über diesen Antrag wurde gemäß § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) in der zurzeit gültigen Fassung i. V. m. Ziffer 5 der Anlage 1 zum NUVPG durch eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls ermittelt, ob für das beantragte Verfahren die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Diese Prüfung anhand der entscheidungserheblichen Unterlagen hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleiben kann. Gemäß § 5 Abs. 2 UVPG i. V. m. § 4 Abs. 2 Nr. 1 NUVPG wird diese Feststellung hiermit bekannt gegeben. Die Gründe für die Entscheidung sind im niedersächsischen UVP-Portal (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) einsehbar. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersachsen
Straßenverkehrsamt, Team Bußgeldstelle
Fluthamelstr. 15
31789
Hameln
Deutschland
E-Mail: | landkreis@hameln-pyrmont.de |
Telefon: | 05151 903-0 |
Fax: | 05151 903-1502 |
URL: | https://www.hameln-pyrmont.de/ |
Datum der Entscheidung
29.09.2021