Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die MMJ GmbH, Am Postweg 6, 26629 Großefehn (im Weiteren bezeichnet als Antragstellerin), hat beim Landkreis Oldenburg als zuständige Genehmigungsbehörde nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die immissionsschutzrechtliche Geneh¬migung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Windpark Westerburg / Charlottendorf-Ost in der Gemeinde Wardenburg beantragt. Im Zuge des Repowerings werden fünf Bestandsanlagen zurückgebaut. Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs ENERCON E-138 EP3 E2-HST-131 mit 130,07 m Nabenhöhe, einer Gesamthöhe von 199,20 m sowie einem Rotordurchmesser von 138,25 m mit einer Nennleistung von jeweils 4,2 MW auf den Grundstücken Gemarkung Wardenburg, Flur 48, Flurstück 15, Flur 47, Flurstück 51, im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Sondergebiet Windpark Westerburg / Charlottendorf-Ost“ 2. Änderung der Gemeinde Wardenburg. Das Vorhaben unterliegt gemäß § 4 BImSchG in Verbindung mit § 1, § 2 und Nr. 1.6 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) der Genehmigungspflicht. Die Antragstellerin hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt; diesem Antrag wurde stattgegeben. Für das Vorhaben besteht damit nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine UVP-Pflicht. Die Antragstellerin hat einen UVP-Bericht mit den Antragsunterlagen vorgelegt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Oldenburg, Niedersachsen
Bauordnungsamt
Delmenhorster Str. 6
27793
Wildeshausen
Deutschland
E-Mail: | landkreis.oldenburg@oldenburg-kreis.de |
Telefon: | +49 04431 85-0 |
Fax: | +49 04431 85-200 |
URL: | https://www.oldenburg-kreis.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
25.03.2022
Auslegungsinformationen
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
29.11.2021 - 29.12.2021