Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) plant den Bau eines Radweges von Lüneburg über Wendhausen nach Neetze. Gegenstand des Verfahrens ist der Abschnitt von Lüneburg entlang der L 221 (Lüneburg-Bleckede) bis zum Kreisverkehr am Kreuzungspunkt L 221 / K 28. Hier biegt der Radweg entlang der K 28 Richtung Barendorf nach Süden ab und endet an der Einmündung der Ortsverbindungsstraße nach Wendhausen. Radfahrer können so über Wendhausen nach Neetze fahren; am westlichen Ortseingang von Neetze ist an der L 221 ebenfalls ein neuer Radweg zwischen der Ortslage und der Einmündung des Wendhauser Weges geplant. Der Landkreis Lüneburg führt auf Antrag der NLStBV nach § 38 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) das Planfeststellungsverfahren als zuständige Anhörungs- und Genehmigungsbehörde für den Neubau dieser Radwegeverbindung durch. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass dür das Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Nähere Informationen zum Verfahren und die Planunterlagen stehen im Internet unter folgender Adresse zur Vergügung: www.landkreis-lueneburg.de/pfstl221

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg, Niedersachsen
Fachdienst Regional- und Bauleitplanung

Auf dem Michaeliskloster 8
21335 Lüneburg
Deutschland

E-Mail: info@landkreis-lueneburg.de
Telefon: 04131 26-0
URL: https://www.landkreis-lueneburg.de

Datum der Entscheidung

12.04.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

210412 Bekanntmachung Amtsblatt ( 210412 Bekanntmachung Amtsblatt.pdf )