Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Landkreis Osnabrück hat für das o.a. Bauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 38 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. An der Kreisstraße K 342 in der Gemeinde Belm, Gemarkung Powe, ist der Neubau eines Radweges von der Kreisstraße K 316 bis zur Landesstraße L 87 geplant. Der Radweg ist durchgängig auf der Ostseite der K 342 mit einer Breite von 2,50 m vorgesehen. Die Trassierung orientiert sich am vorhandenen Fahrbahnverlauf. Für das Bauvorhaben werden Grundstücke in der Gemeinde Belm, Gemarkung Powe beansprucht. Die Fläche der landschaftspflegerischen Ersatzmaßnahme liegt auf dem Gebiet der Stadt Georgsmarienhütte, Gemarkung Oesede. Die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 5 Abs. 1 nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) wurde bei dem Bauvorhaben im Rahmen der UVP-Vorprüfung festgestellt, da das Vorhaben erhebliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser hat.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Landkreis Osnabrück, Niedersachsen
Fachdienst Straßen

Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Postfach 2509
49015 Osnabrück
Deutschland

E-Mail: kreisstrassen@landkreis-osnabrueck.de
Telefon: 0541 501 4096
Fax: 0541 501 64096

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

10.09.2019 - 09.10.2019

Auslegungsinformationen

Bekanntmachungstext - Radweg K 342 Auslegung der Planunterlagen ( Bekanntmachungstext - Radweg K 342 Auslegung der Planunterlagen.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

BM 342.07 Planfeststellungsordner ( BM 342.07 Planfeststellungsordner.pdf )