Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Windenergie Hollenstede 18 Planungsgesellschaft mbH beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlagen (WEA) in Fürstenau - Windpark südlich Hörsten. Das Vorhaben soll an folgendem Standort errichtet werden: Stadt Fürstenau, Gemarkung Hollenstede, Flur 27, Flurstück 66 Standortangaben nach Flurbereinigung: Stadt Fürstenau, Gemarkung Hollenstede, Flur 7, Flurstück 222/1 Die beantragte WEA des Typs Enercon E-138 EP3 E2 weist eine Nabenhöhe von 160 m, einen Rotordurchmesser von 138 m und somit eine Gesamthöhe von 229 m, mit einer Nennleistung von 4,2 MW, auf. Gemäß § 4 des BImSchG in der Neufassung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1275) in der zurzeit geltenden Fassung i.V.m. § 1 und der lfd. Nr. 1.6.2 des Anhangs Nr. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 02.05.2013 (BGBl. I S. 670) in der zurzeit geltenden Fassung, bedarf das Vorhaben einer Genehmigung nach diesen gesetzlichen Vorschriften. Gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG i.V.m. §§ 18, 19 UVPG öffentlich bekanntgemacht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Osnabrück, Niedersachsen
Am Schölerberg 1
49082
Osnabrück
Postfach 2509
49015 Osnabrück
Deutschland
E-Mail: | info@lkos.de |
Telefon: | 0541 501 0 |
Fax: | 0541 501 4402 |
URL: | https://www.landkreis-osnabrueck.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
21.07.2021
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
19.01.2021 - 19.10.2020
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
06.11.2020 - 07.12.2020