Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Flughafen Braunschweig – Wolfsburg GmbH beabsichtigt auf dem Gelände des Flughafens die Anpassung der Rollbahnkreuzungen an den nordöstlichen Rand der angrenzenden Rollbahnen. Begründet ist das beabsichtigte Vorhaben durch die aktuellen EASA-Regelungen CS ADR-DSN.D240, 245, 250 und 255, die vorsehen, dass sofern sich zwei Rollbahnen kreuzen oder anstoßen, die Rollbahnkreuzung den Kategorien der beiden Rollbahnen entsprechen müsse. Die zwei Rollbahnen haben die derzeitige Zulassung für Luftfahrzeuge der Firma ADC „C“ (z.B. A320), die Rollbahnkreuzung hingegen nur für Luftfahrzeuge der Kategorie „A“, sowie für kleine Luftfahrzeuge der Kategorie „B“ (z.B. PC12). Die Versiegelung der Fläche von etwa 210 m2 findet zwischen den Rollbahnen A und B statt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
E-Mail: | poststelle@nlstbv.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 30 34 01 |
Fax: | +49 (0)511 30 34 20 99 |
Datum der Entscheidung
29.04.2021