Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Planfeststellungsverfahren nach § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für die Erweiterung der Tank- und Rastanlage „Allertal“ (Ost- und Westseite) sowie Neubau der Anschlussstelle Allertal im Zuge der Bundesautobahn 7 von Betr.-km 104,822 bis Betr.-km 106,898. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Erweiterung der Tank- und Rastanlage „Allertal“ (Ost- und Westseite) durch Schaffung zusätzlicher Park- und Stellplatzflächen für Lastkraftwagen und Busse sowie die Umgestaltung der vorhandenen Tank- und Rastanlage Allertal-Ost. Zusätzlich soll als Ersatz für die über die Rastanlage führende Behelfs-Anschlussstelle eine neue Anschlussstelle Allertal an der Landesstraße 180 gebaut werden. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen der Samtgemeinde Schwarmstedt: Gemeinde Essel (Gemarkungen Essel und Engehausen), Gemeinde Buchholz (Aller) (Gemarkungen Buchholz (Aller) und Marklendorf), Samtgemeinde Ahlden (Gemarkung Hademstorf), Gemeinde Wietze (Gemarkung Wiekenberg), Stadt Celle (Gemarkung Altencelle), Stadt Walsrode (Gemarkung Westenholz), Gemeinde Dörverden (Gemarkungen Hülsen und Westen) beansprucht. Aufgrund der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung ist seit dem 01.01.2021 die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordwest - Außenstelle Verden Trägerin des beantragten Vorhabens. Der Planfeststellungsbeschluss erging am 13.05.2022. Die festgestellten Planunterlagen liegen gemäß § 27 UVPG in Verbindung mit § 74 Abs. 4 Satz 2 VwVfG nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung nochmals zwei Wochen vom 28.06.2022 bis 11.07.2022 bei der Samtgemeinde Schwarmstedt, Samtgemeinde Ahlden, Stadt Celle, Stadt Walsrode, Gemeinde Dörverden und Gemeinde Wietze zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus können die festgestellten Planunterlagen (ungesiegelt) im o. g. Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite https://uvp.niedersachsen.de/startseite oder https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
E-Mail: | poststelle@nlstbv.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 30 34 01 |
Fax: | +49 (0)511 30 34 20 99 |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
28.06.2022 - 11.07.2022
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
13.05.2022
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
29.10.2021 - 12.11.2021
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
14.08.2020 - 14.09.2020