Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Für die Verkehrsführung bei Sanierung bzw. Sperrung des Heidkopftunnels ist der Bau von 2 temporären Bedarfszufahrten (Rampen) zur Errichtung einer Bedarfsumleitung von der BAB A 38 auf die L 566 vorgesehen. Die temporären Bedarfszufahrten werden nicht als zusätzliche Anschlussstelle für den täglichen Verkehr errichtet, sondern nur im Umleitungsfall geöffnet und sollen für einen Zeitraum von ca. 5 Jahren bis zur Fertigstellung der B 80-Brücke (Umleitungsstrecke für die A 38) über die Bahnstrecke Göttingen-Kassel in Hessen genutzt werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
E-Mail: | poststelle@nlstbv.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 30 34 01 |
Fax: | +49 (0)511 30 34 20 99 |
URL: | http://www.strassenbau.niedersachsen.de/ |
Datum der Entscheidung
29.07.2019