Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden beantragt nach § 4 i. V. m. § 10 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) –in der zurzeit geltenden Fassung– in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 02.05.2013 (BGBl. I S. 973) und Nr. 1.6.2 Buchstabe V des Anhanges zu vorstehend genannter Verordnung, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier WEA inkl. Nebeneinrichtungen (Zuwegung, Kabeltrasse, Kranstell- und Montagefläche) im Windpark „Hohe Heide“ in den Gemarkungen Altgandersheim und Gehrenrode. Die WEA sollen nach erteilter Genehmigung errichtet und in Betrieb genommen werden. Die WEA sollen auf den folgenden Grundstücken errichtet werden: WEA 01: Gemarkung Gehrenrode, Flur 8, Flurstücke 265 und 266 WEA 02: Gemarkung Gehrenrode, Flur 8, Flurstück 135 WEA 03: Gemarkung Altgandersheim, Flur 6, Flurstück 194 WEA 04: Gemarkung Altgandersheim, Flur 6, Flurstück 205. Beantragt werden vier WEA des Typs Nordex N 149 / 4.500 mit einer Nennleistung von jeweils 4.500 kW, bestehend aus einem Hybridturm mit 164 m Nabenhöhe und einer auf dem Turm drehbar gelagerten Gondel mit dreiflügeligem Rotor mit 74,5 m Rotorradius. Es ergibt sich eine Gesamthöhe von 238,5 m je WEA. Gemäß § 4 BImSchG i. V. m. § 1 und der lfd. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV bedarf das Vorhaben einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, im Regelfall wird ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchgeführt. Gem. § 19 Abs. 3 BImSchG hat die ABO Wind AG beantragt, die Genehmigung nicht in einem vereinfachten Verfahren, sondern in einem Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit zu erteilen. Die Vorhabenträgerin hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß den §§ 5 Absatz 1 Nummer 1 und 7 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beantragt. Der Landkreis Northeim hat das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet, da das Vorhaben auch nach seiner Einschätzung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Gemäß § 7 Absatz 3 Satz 2 UVPG besteht unter diesen Voraussetzungen die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ohne vorherige Durchführung einer Vorprüfung.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Northeim, Niedersachsen
Dezernat IV - Fachbereich 41
Medenheimer Straße 6-8
37154
Northeim
Deutschland
E-Mail: | immissionsschutz@landkreis-northeim.de |
Telefon: | 05551 708 180 |
Fax: | 05551 708 154 |
URL: | https://www.landkreis-northeim.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
18.03.2021
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
30.09.2020 - 07.10.2020
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
03.02.2020 - 02.03.2020