Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Nienburg, Bismarckstraße 39, 31582 Nienburg/Weser, hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Um- und Ausbau der Bundesstraße 214 (B 214) mit einem dreistreifigen „2 + 1“ Querschnitt zwischen Berkel und Borstel. Es ist wechselseitig jeweils ein Überholstreifen je Fahrtrichtung geplant. Der Streckenabschnitt ist anbaufrei geplant. Es ergeben sich Auswirkungen auf das nachgelagerte Straßen- und Wegenetz. Die Einmündung der Kreisstraße 58 (K 58) wird mit der Zuwegung Schamwege zu einem Knotenpunkt. Zudem wird ein Brückenbauwerk zur Überführung über die B 214 geplant. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Planfeststellungsbehörde hat das Entfallen der UVP-Vorprüfung und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ohne Vorprüfung als zweckmäßig erachtet.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Diepholz, Niedersachsen
Fachdienst 66 Umwelt und Straße
Niedersachsenstr. 2
49356
Diepholz
Deutschland
E-Mail: | info@diepholz.de |
Telefon: | 05441 976-0 |
Fax: | 05441 976-1726 |
URL: | https://www.diepholz.de/ |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
27.03.2023 - 26.04.2023