Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Betriebsstelle Brake-Oldenburg, hat beim Landkreis Leer als zuständige Wasserbehörde, einen Antrag auf die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 109 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) zur Herstellung des Tidepolders Coldemüntje gestellt. Antragsgegenstand ist im Wesentlichen durch die Errichtung eines Ein- und Auslaufbauwerks im Hauptdeich der Ems eine abgetrennte Emsschleife wieder dem Tidegeschehen zu unterwerfen. In der verlandeten ehemaligen Emsschleife bei Coldemüntje wird ein Prielsystem angelegt, in dem sich u.a. ästurtypische Lebensräume wieder entwickeln können. Der für die Herstellung des Prielsystems anfallende Bodenaushub wird u.a. unmittelbar im Projektbereich zu Gestaltungszwecken verwendet sowie auf landwirtschaftliche Flächen aufgebracht. Außerdem wurde vorsorglich die Zulassung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns gem. § 69 Abs. 2 WHG i.V.m. § 17 WHG, zur Vorbereitung der Baumaßnahmen, beantragt. Darüber hinaus beantragt der NLWKN gem. §§ 80 a Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses im besonderen öffentlichen Interesse und auch im überwiegenden Interesse des Landes Niedersachsen. Für das Vorhaben ist ein Planfeststellungsverfahren gem. §§ 68 ff. WHG i.V.m. § 109 ff. NWG sowie den Vorschriften des §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) erforderlich. Für das Vorhaben hat der Vorhabenträger die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und die Planfeststellungsbehörde hat das Entfallen der vorherigen allgemeinen Vorprüfung als zweckmäßig erachtet, so dass für dieses Vorhaben gem. § 7 Abs. 3 UVPG die UVP-Pflicht besteht. Auslegungsbehörde ist die Gemeinde Westoverledingen. Der Antrag und die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 10.08.2020 bis einschließlich 09.09.2020 öffentlich aus. Die Gemeinde Westoverledingen hat die Auslegung zuvor ortsüblich bekannt gemacht. Das Beteiligungsverfahren ist abgeschlossen. Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wird der NLWKN mit den Beteiligten erörtern (s. § 73 Abs. 6 VwVfG). Der Erörterungstermin, der aufgrund der aufgrund der Corona-Pandemie, als Videokonferenz vorgesehen ist, findet am Donnnerstag, den 17.12.2020 statt. Dem Antrag des NLWKN wurde unter Berücksichtigung von Nebenbestimmungen stattgegeben. Es erging mit Datum vom 13.08.2021 ein Planfeststellungsbeschluss.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Leer, Niedersachsen
Amt 68/Wasserwirtschaft
Bergmannstraße 37
26789
Leer
Deutschland
E-Mail: | info@lkleer.de |
Telefon: | 0491 926-0 |
Fax: | 0491 926-1388 |
URL: | https://www.landkreis-leer.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
13.08.2021
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
17.12.2020 - 17.12.2020
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
10.08.2020 - 09.09.2020