Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Avacon AG hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Ersatzneubau der 110-kV-Leitung Alfstedt – Hemmoor. Die Trasse verläuft weitgehend im Bereich der bestehenden und im Rahmen des Vorhabens zu ersetzenden 110-kV-Freileitung Abzweig Hemmoor. Es kommt teilweise zur Verschiebung von Maststandorten sowie zu höheren Masten. Abweichungen von der bestehenden Trasse werden im Bereich Hemmoor vorgenommen. Auf einer Länge von 2,5 km soll die neue Freileitungstrasse vom Umspannwerk Hemmoor ausgehend auf einem Gemeinschaftsgestänge mit der 110-kV-Leitung Hemmoor – Burg südlich um Hemmoor herum geführt werden. Es ist daher der Rückbau der bestehenden innerorts verlaufenden Freileitung vorgesehen. Im Anschluss daran verläuft die 110-kV-Leitung Hemmoor – Burg als alleiniges System auf einer Länge von ca. 1,8 km in südlicher Richtung um das Siedlungsgebiet außerhalb der Bebauung herum. Es ist vorgesehen, die gesamten Leitungen und Leitungsabschnitte (Masten, Fundamente, Leiterseile, Ketten, Isolatoren mit Armaturen und Lichtwellenleiter-Erdseil) auf diesem Streckenabschnitt zu erneuern. Insgesamt kommt es durch die geplanten Maßnahmen zu einem Neubau von 55 Masten auf einer Länge von ca. 20,9 km und einem Rückbau von 62 Masten auf einer Länge von ca. 23,4 km. Im Bereich Alfstedt ist vorgesehen, die 110 kV-Leitungen Alfstedt – Hemmoor und Alfstedt – Bremervörde auf einem gemeinsamen Gestänge zu führen. Weiterhin wird die bestehende Trassenachse in südliche Richtung verschoben, um eine Trassenbündelung mit der bestehenden 380 kV-Leitung Unterweser – Dollern zu ermöglichen. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 9 UVPG. Ungeachtet des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls (Einzelfalluntersuchung) wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 9 Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 3 UVPG durchgeführt. Die direkte Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist zweckmäßig.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
E-Mail: | poststelle@nlstbv.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 30 34 01 |
Fax: | +49 (0)511 30 34 20 99 |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
25.02.2019
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
22.03.2019 - 04.04.2019