Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Feststellung gemäß § 5 UVPG Bek. d. LBEG v. 28. 1. 2020 Az.: L1.4/L67007/03-08_02/2019-0051 Die Firma Neptune Energy Deutschland GmbH beabsichtigt auf dem Betriebsplatz Itterbeck-Halle (Z11) eine neue Verdichteranlage zu installieren. Die neue Verdichteranlage besteht aus einem Schraubenverdichter, der mit einem Gasmotor des Fabrikats Waukesha Typ L 5794 GSI angetrieben werden soll. Neben dem Verdichter und dem Antriebsmotor werden ebenfalls die dazugehörigen Einrichtungen erneuert. Hierzu zählen bspw. die Brenngasversorgung, die Kühlsysteme, die Schalldämpfer sowie die Steuer-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen. Die maximale Feuerungswärmeleistung des neuen Gasmotors beträgt ca. 2520 kW bei einer Leistungsabgabe von 100 %. Im regulären Verdichterbetrieb soll der Gasmotor zwischen 60 % und 80 % seiner maximal möglichen mechanischen Leistung betrieben werden. Nach Inbetriebnahme der neuen Verdichteranlage soll die vorhandene Verdichteranlage stillgesetzt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt soll der Rückbau der alten Verdichteranlage, der Maschinenhalle und der dazugehörigen Einrichtungen erfolgen. Der Betriebsplatz Itterbeck-Halle Z11 befindet sich in der Gemeinde Halle im Landkreis Graf-schaft Bentheim. Durch den Austausch der Verdichteranlage liegt im vorliegenden Fall ein Änderungsvorhaben im Sinne des UVPG vor. Wird ein Vorhaben geändert, für das keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, so besteht für das Änderungsvorhaben die UVP-Pflicht, wenn das geänderte Vorhaben einen in Anlage 1 UVPG angegebenen Prüfwert für die Vorprüfung erstmals oder erneut erreicht oder überschreitet und eine Vorprüfung ergibt, dass die Änderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 UVPG). Gemäß Anlage 1 Nr. 1.4.1.3 UVPG ist für die Errichtung und den Betrieb einer Verbrennungsmotoranlage oder einer Gasturbinenanlage zum Antrieb von Arbeitsmaschinen für den Einsatz von naturbelassenem Erdgas und Gasen der öffentlichen Gasversorgung mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 MW bis weniger als 50 MW eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles nach § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können unter untenstehendem Prüfvermerk eingesehen werden. Außerdem kann das Prüfungsergebnis in Papierform beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, An der Marktkirche 9, 38678 Clausthal-Zellerfeld, angefordert werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld
An der Marktkirche 9
38678
Clausthal-Zellerfeld
Deutschland
E-Mail: | Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)5323-9612-200 |
Datum der Entscheidung
16.12.2019