Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Windstrom Bühnerbach GmbH & Co. KG beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 4 Windenergieanlagen (WEA) in Neuenkirchen-Bühnerbach. Das Vorhaben soll an folgenden Standorten errichtet werden: Gemeinde Neuenkirchen, Gemarkung Lintern, Flur 5, Flurstücke 73/1 und 94 sowie Gemarkung Vinte, Flur 10, Flurstücke 12 und 20. Die beantragten WEA des Typs Nordex N149/4.5 weisen eine Nabenhöhe von 125 m, einen Rotordurchmesser von 149,1 m und somit eine Gesamthöhe von 199,55 m, mit einer jeweiligen Nennleistung von 4,5 MW auf. Gemäß § 4 des BImSchG in der Neufassung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1275) in der zurzeit geltenden Fassung i.V.m. § 1 und der lfd. Nr. 1.6.2 des Anhangs Nr. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbe-dürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 02.05.2013 (BGBl. I S. 670) in der zurzeit geltenden Fassung bedarf das Vorhaben einer Genehmigung nach diesen gesetzlichen Vorschriften. Gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG i.V.m. §§ 18, 19 UVPG öffentlich bekanntgemacht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Osnabrück, Niedersachsen
Fachdienst Planen und Bauen
Am Schölerberg 1
49082
Osnabrück
Postfach 2509
49015 Osnabrück
Deutschland
E-Mail: | immissionsschutz@lkos.de |
Telefon: | 0541 501 0 |
Fax: | 0541 501 4402 |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
10.12.2021
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
22.09.2020
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
07.07.2020 - 07.08.2020