Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hannover, hat bei mir die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 38 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) für den Neubau eines Radweges an der Landesstraße 493 zwischen der OD Holle und der K 306 (südl. Grasdorf), Gemeinde Holle, Landkreis Hildesheim, beantragt. Für das beantragte Vorhaben ist eine Vorprüfung gemäß § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) in der zur Zeit gültigen Fassung erfolgt. Die Vorprüfung hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Ein Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung wird daher nicht durchgeführt. Die Feststellung, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleibt, wird gemäß § 4 Abs. 2. des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) bekanntgegeben.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Hildesheim, Niedersachsen
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134
Hildesheim
Deutschland
E-Mail: | info@landkreishildesheim.de |
Telefon: | (0 51 21) 309 0 |
Fax: | (0 51 21) 309 2000 |
URL: | https://www.landkreishildesheim.de/ |