Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die VR Energieprojekte Glane GmbH, Westerstraße 4, 27793 Wildeshausen (im Weiteren bezeichnet als Antragstellerin), hat beim Landkreis Oldenburg als zuständige Genehmigungsbehörde nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die immissionsschutzrechtliche Geneh¬migung für die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen im Windpark Glane beantragt. Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen des Typs Enercon E-160 EP5 E2 mit einer Nabenhöhe von 166,6 m, einer Gesamthöhe von 246,6 m sowie einem Rotordurchmesser von 160 m mit einer Leistung von jeweils 5,5 MW auf den Grundstücken Gemarkung Wildeshausen, Flur 27, Flurstück 17/2, Flur 26, Flurstück 50, Flur 27, Flurstück 97/7, Flur 26, Flurstück 50, Flur 26, Flurstück 54/2, Flur 26, Flurstück 55/11 und Flur 26, Flurstück 55/11 im Bereich des Bebauungsplans Nr. 72 der Stadt Wildeshausen, nordöstlich der Ortschaft Heinefeld und nördlich der Ortschaft Aumühle. Westlich befindet sich die Gemeinde Großenkneten. Es wird darauf hingewiesen, dass zeitgleich ein Parallelverfahren der EWE ERNEUERBARE ENERGIEN GmbH, Donnerschweerstraße 22 – 26, 26123 Oldenburg, für die Errichtung und den Betrieb von einer weiteren Windenergieanlage des Typs Enercon E-160 EP5 E2 mit einer Nabenhöhe von 166,6 m, einer Gesamthöhe von 246,6 m sowie einem Rotordurchmesser von 160 m mit einer Leistung von 5,5 MW in unmittelbarer räumlicher Nähe auf dem Grundstück Gemarkung Wildeshausen, Flur 26, Flurstück 48/1, im Windpark Glane betrieben wird. Das Vorhaben unterliegt gemäß § 4 BImSchG in Verbindung mit § 1, § 2 und Nr. 1.6 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) der Genehmigungspflicht. Die Antragstellerin hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt; diesem Antrag wurde stattgegeben. Für das Vorhaben besteht damit nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine UVP-Pflicht. Die Antragstellerin hat einen UVP-Bericht mit den Antragsunterlagen vorgelegt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Oldenburg, Niedersachsen
Bauordnungsamt
Delmenhorster Str. 6
27793
Wildeshausen
Deutschland
E-Mail: | landkreis.oldenburg@oldenburg-kreis.de |
Telefon: | +49 04431 85-0 |
Fax: | +49 04431 85-200 |
URL: | https://www.oldenburg-kreis.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
22.12.2021
Auslegungsinformationen
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
28.10.2021
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
02.08.2021 - 02.09.2021