Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma EEW Energy from Waste Helmstedt GmbH, Am Kraftwerk 2, 38372 Büddenstedt, hat mit Antrag vom 27.06.2018, aktualisiert am 04.12.2018, die Erteilung einer Änderungsgenehmigung gemäß § 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), für die Errichtung und den Betrieb einer Mono-Klärschlammverbrennungsanlage (4. Linie TRV Buschhaus) beantragt. Die bestehende 3-linige-Verbrennnungsanlage soll um eine Mono-Klärschlammverbrennungsanlage als 4. Verbrennungslinie erweitert werden. Der Bedarf für die Anlage ergibt sich aus den geänderten rechtlichen Anforderungen bei der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung. Dem künftigen Gebot einer Phosphatrückgewinnung wird dabei durch die Herstellung einer zur Phosphatrückgewinnung geeigneten Asche Rechnung getragen. Die geplante Anlage besteht aus einer Trocknungsanlage (Kapazität ca. 160.000 t/a mechanisch entwässerter Klärschlamm) und der nachgeschalteten Verbrennungsanlage (Kapazität ca. 100.000 t/a teilgetrockneter Klärschlamm). Die Änderungsgenehmigung wurde am 10.12.2019 erteilt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Gewerbeaufsichtsämter
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig
Ludwig-Winter-Str. 2
38120
Braunschweig
Deutschland
E-Mail: | poststelle@gaa-bs.niedersachsen.de |
Telefon: | 0531/35476 0 |
Fax: | 0531/35476 333 |
URL: | https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
10.12.2019
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
14.05.2019 - 14.05.2019
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
23.01.2019 - 22.02.2019