Allgemeine Vorhabenbeschreibung

In Verbindung mit dem Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb des Bergwerkes Konrad in Salzgitter als Anlage zur Endlagerung radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung wurde im Jahr 2002 unter anderem eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis erteilt, Niederschlagswasser ohne radioaktive Belastung vom Gelände Schacht Konrad 2 in den Beddinger Graben einzuleiten. Dabei wurde die Einleitstelle in der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis genau örtlich geregelt. Die Einleitstelle liegt östlich eines Dükers, mit dem der Beddinger Graben unter dem Stichkanal nach Salzgitter hindurchgeführt wird. Im Planfeststellungsbeschluss vom 12.02.2019 für den Ausbau der Bundeswasserstraße Stichkanal nach Salzgitter von SKS km 3, 550 bis 14, 918 sind bauliche Veränderungen am Düker und im Bereich der Einleitstelle festgelegt. Die Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH als Inhaberin der genannten Einleitungserlaubnis hat deshalb eine allgemeine Vorprüfung nach dem UVPG beantragt, ob für eine Änderung der wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis, die zur Anpassung an das wasserstraßenrechtliche Vorhaben dient, eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

UVP-Kategorie

Kernenergie

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Abteilung 2 - Wasserwirtschaft, Bodenschutz
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Referat 23: Grundwasser, Wasserversorgung, Bodenschutz

Archivstr. 2
30169 Hannover
Deutschland

E-Mail: poststelle@mu.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)511 120 0

Datum der Entscheidung

15.01.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Niederschlagseinleitung Ergebnis-UVP-Vorprüfung ( Niederschlagseinleitung Ergebnis-UVP-Vorprüfung.pdf )