Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Vechta hat eine Befreiung für die Beseitigung eines Biotopes auf dem Flurstück 35/2 der Flur 8 in der Gemarkung Vechta an der Schweriner Straße bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vechta beantragt. Bei dem Biotop handelt es sich um ein gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) (seggen-, binsen- oder nährstoffreiche Nasswiese). Die Bestandsgröße des Biotopes beträgt circa 4.800 m². An anderer Stelle im Stadtgebiet Vechta (Flurstücke 36 und 38 der Flur 18 in der Gemarkung Oythe) wird als Ersatz für das zu beseitigende Biotop die Neuanlage eines Biotops auf einer Ackerfläche umgesetzt. Im Zuge dessen soll u. a. ein Feuchtgrünland zur Größe von 11.076 m² neu angelegt werden. Im Rahmen einer Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) war festzustellen, ob für die Beseitigung des Biotops eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Vechta, Niedersachsen
Amt für Umwelt und Tiefbau
Ravensberger Straße 20
49377
Vechta
Deutschland
E-Mail: | info@landkreis-vechta.de |
Telefon: | 04441/898-0 |
Fax: | 04441/898-1037 |
URL: | https://www.landkreis-vechta.de/ |
Datum der Entscheidung
20.04.2022