Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Stadt Winsen (Luhe), Schloßplatz 1, 21423 Winsen (Luhe) hat mit Schreiben vom 20.05.2020 bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Harburg die wasserrechtliche Planfeststellung bzw. Plangenehmigung für die wesentliche Umgestaltung eines Gewässer III. Ordnung in der Gemarkung Laßrönne, Flur 7, Flurstück 43/1 nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Aufweitung des Grabens auf 200 Metern Länge zur Oberflächenentwässerung des Feuerwehrgerätehausneubaus. Das Grabenprofil wird um einen Meter aufgeweitet. Dadurch vergrößert sich das Stauvolumen, wodurch der Graben zum Regenrückhaltebecken umfunktioniert werden kann. Am Ende des aufgeweiteten Grabens befindet sich eine Drossel, die die Drosselung des aus dem neuen Einzugsgebiet zufließenden Wassers auf 3 Liter/Sekunde gewährleistet. Die Gesamtdrosselleistung ist dabei 23,5 Liter/Sekunde. Eine nicht mehr benötigte Verrohrung DN 200 wird ausgebaut, eine neue Verrohrung DN 300 wird eingebaut. Bei einem Vorhaben, das in Anlage 1, Spalte 2 mit dem Buchstaben „A“ gekennzeichnet ist, führt die zuständige Behörde eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durch (§ 7 Abs. 1 UVPG). Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Umgestaltung eines Gewässers und unterliegt der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls (§ 7 Abs. 1 i.V.m. Nummer 13.18.1 der Anlage 1 UVPG).

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Landkreis Harburg, Niedersachsen
Abt. Umwelt

Schloßplatz 6
21423 Winsen (Luhe)
Deutschland

E-Mail: buergerservice@lkharburg.de
Telefon: 04171 693-0
URL: https://www.landkreis-harburg.de/

Datum der Entscheidung

15.09.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Ergebnisvermerk UVP-Vorprüfung - Stadt Winsen (Luhe) ( Ergebnisvermerk UVP-Vorprüfung - Stadt Winsen (Luhe).pdf )