Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Winsen (Luhe), Schloßplatz 1, 21423 Winsen (Luhe) hat mit Schreiben vom 20.05.2020 bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Harburg die wasserrechtliche Planfeststellung bzw. Plangenehmigung für die wesentliche Umgestaltung eines Gewässer III. Ordnung in der Gemarkung Laßrönne, Flur 7, Flurstück 43/1 nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Aufweitung des Grabens auf 200 Metern Länge zur Oberflächenentwässerung des Feuerwehrgerätehausneubaus. Das Grabenprofil wird um einen Meter aufgeweitet. Dadurch vergrößert sich das Stauvolumen, wodurch der Graben zum Regenrückhaltebecken umfunktioniert werden kann. Am Ende des aufgeweiteten Grabens befindet sich eine Drossel, die die Drosselung des aus dem neuen Einzugsgebiet zufließenden Wassers auf 3 Liter/Sekunde gewährleistet. Die Gesamtdrosselleistung ist dabei 23,5 Liter/Sekunde. Eine nicht mehr benötigte Verrohrung DN 200 wird ausgebaut, eine neue Verrohrung DN 300 wird eingebaut. Bei einem Vorhaben, das in Anlage 1, Spalte 2 mit dem Buchstaben „A“ gekennzeichnet ist, führt die zuständige Behörde eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durch (§ 7 Abs. 1 UVPG). Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Umgestaltung eines Gewässers und unterliegt der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls (§ 7 Abs. 1 i.V.m. Nummer 13.18.1 der Anlage 1 UVPG).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Harburg, Niedersachsen
Abt. Umwelt
Schloßplatz 6
21423
Winsen (Luhe)
Deutschland
E-Mail: | buergerservice@lkharburg.de |
Telefon: | 04171 693-0 |
URL: | https://www.landkreis-harburg.de/ |
Datum der Entscheidung
15.09.2020