Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Antragsteller beabsichtigt den Bau einer Surfwelle („Werrawelle“) unmittelbar hinter dem bestehendem Nadelwehr in der Werra in Hann. Münden. Bei dem Projekt handelt es sich um eine Gewässerausbaumaßnahme nach den §§ 67 ff. WHG vom 31. 07. 2009 (BGBl. I S. 2585). Das Vorhaben liegt nicht im Bereich naturschutzrechtlich besonders geschützter Gebiete. Der Antragsteller hat als Träger der Maßnahme beantragt, gemäß § 5 Abs. 1 UVPG in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540), durch allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Der NLWKN, Direktion, Geschäftsbereich 6 - Wasserwirtschaftliche Zulassungsverfahren - hat als gem. § 1 Nr. 6 ZustVO-Wasser vom 10.03.2011 (Nds. GVBl. S. 70), zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndVO vom 10.10.2022 (Nds. GVBl. S. 646) zuständige Behörde auf der Grundlage geeigneter Angaben der Trägerin des Vorhabens nach überschläglicher Prüfung gemäß § 5 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 i. V. m. Zif. 13.18.1 der Anlage 1 UVPG unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien nach allgemeiner Vorprüfung des Einzelfalls festgestellt, dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die vorgesehenen Maßnahmen nicht besteht. Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG bekannt gemacht. Sie ist gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die Begründung nach § 5 Abs. 2 UVPG kann auf dieser Internetseit eingesehen werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Direktion - Geschäftsbereich 6 - Standort Braunschweig
Rudolf-Steiner-Str. 5
38120
Braunschweig
Deutschland
E-Mail: | GB6-BS-Poststelle@nlwkn.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)531 886 91 100 |
Fax: | + 49 (0)531 886 91 270 |
URL: | https://www.nlwkn.niedersachsen.de/ |
Datum der Entscheidung
01.09.2023