Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Zur Einhaltung der Mindestabstände nach DIN EN 50341 muss der Mast Nr. 023 der 110-kV-Leitung LH-14-011 Cloppenburg/Ost – Sögel um 2 m erhöht und deshalb das Fundament durch eine zusätzliche Auflastplatte verstärkt werden. Für die Fundamentverstärkung wird das bestehende Fundament freigelegt und eine Baugrube angelegt. Das Fundament wird teilweise entfernt, damit anschließend eine Auflastplatte eingebracht werden kann. Für die Zeit der Bauarbeiten muss der Mast mit Stahlseilen abgeankert werden. Die Position der Ankerpunkte wird mit den Grundstückseigentümern vor Ort abgestimmt. Das beim Ausheben der Baugrube anfallende Bodenmaterial wird nach Beendigung der Fundamentarbeiten wieder horizontgleich verfüllt. Die Masterhöhung erfolgt durch das Einfügen von einem zusätzlichen Schuss in Mastmitte bzw. unterem Mastbereich. Hierzu wird der Mast an der entsprechenden Stelle getrennt, der obere Teil des Mastes dann mittels eines Krans angehoben. Mit einem weiteren Kran werden die neuen Mastteile eingefügt und mit übrigen Mastteilen verschraubt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
E-Mail: | poststelle@nlstbv.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 30 34 01 |
Fax: | +49 (0)511 30 34 20 99 |
Datum der Entscheidung
18.03.2021