Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gemeinde Drochtersen beantragt mit Schreiben vom 16.11.2021 die Planfeststellung/Plangenehmigung zur Aufweitung des Kleinen Sietwender Schleusenfleths. Betroffen ist neben dem Grundstück des Antragstellers das Flurstück des Gewässers (Gemarkung Drochtersen, Flur 8, Flurstück 99/6), das aber keinem Eigentümer zugeordnet ist (-> nicht ermittelter Eigentümer). Nach dem vorliegenden Antrag soll das auf den versiegelten Flächen des Neubaus „Feuerwehrgerätehaus Drochtersen“ anfallende Niederschlagswasser in das Kleine Sietwender Schleusenfleth eingeleitet werden. Durch die Versiegelung des Grundstücks ist eine Regenrückhaltung in Höhe von ca. 90 m3 erforderlich. Da eine Regenrückhaltung über unterirdische Rückhaltebecken nicht durchgeführt werden soll, ist die Regenrückhaltung durch die Aufweitung des Gewässers II. Ordnung in dem betroffenen Bereich möglich. Es handelt sich hierbei um einen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 WHG. In diesem Verfahren zu beurteilen sind die Auswirkungen durch die teilweise Verbreiterung eines bestehenden Gewässers unter Berücksichtigung des Gesamtvorhabens Neubau des Feuerwehrgerätehauses Drochtersen. Für die im Bauvorhaben erstmals versiegelten Flächen bedarf es zur Niederschlags-Entwässerung der Herstellung eines Rückhalteraums. Dieser wird durch die einseitige Aufweitung des Gewässers auf der Südseite auf einer Länge von ca. 40 m und einer maximalen Breite von 3,90 m erreicht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Stade, Niedersachsen
Amt Wasserwirtschaft und Küstenschutz
Am Sande 2
21682
Stade
Deutschland
E-Mail: | umwelt.wasserwirtschaft@landkreis-stade.de |
Telefon: | 04141 12-0 |
Fax: | 04141 12-1025 |
URL: | https://www.landkreis-stade.de/ |
Datum der Entscheidung
04.03.2022