Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Firma Denker & Wulf AG, Windmühlenberg, 24814 Sehestedt, wurde am 29.12.2016 der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheid unter Ersetzung des Widerspruchsbescheides in Gestalt des 1. Änderungsbescheides gemäß §§ 4 und 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen im Windpark Geversdorf erteilt. Die Errichtung und der Betrieb der Windenergieanlagen wurden in der Gemarkung Geversdorf zugelassen. Die Genehmigung v. 29.12.2016 erfolgte unter Aufnahme von Nebenbestimmungen. Auf Grundlage einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stade vom 09.05.2017 in Verbindung mit der Erörterung vom 13.08.2018 wurde der 1. Änderungsbescheid vom 29.12.2016 mit 2. Änderungsbescheid vom 30.08.2019 zum Teil in der Tenorierung als auch in Teilen der Begründung geändert. Eine Ausfertigung des 2. Änderungsbescheids wurde, nach öffentlicher Bekanntmachung am 19.09.2019, in der Zeit vom 20.09.2019 bis einschließlich zum 07.10.2019 zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Auf Grund Ihres Genehmigungsantrages vom 27.03.2020 wurde der Firma Denker & Wulf AG mit Datum vom 17.07.2020 die 3. immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung erteilt. Verfügender Teil: 1 Der Firma Denker & Wulf AG, Windmühlenberg, 24814 Sehestedt, wird gem. § 6 Abs. 1, 5, 7 des BImSchG die Genehmigung für die geänderte Errichtung von 4 Windenergieanlagen (WEA 2 bis 5 mit geänderter Tiefengründung durch Einbringung zusätzlicher Tiefengründungspfähle, Heraufsetzen der Fundamente um 3,30m und Kürzung der WEA-Türme um 3,43 m) vom Typ „Enercon E-101“; mit je 3,05 Megawatt Nennleistung, einer Nabenhöhe 135,27 m, einem Rotordurchmesser 101,00 m, einer Gesamthöhe 185,77 m, 5 Kranstellplätze (durch Einbringung von Stahlbetonfundamentplatten (WEA 1 – 5 Kranstellfläche) und eine geänderte Tiefengründung durch Einbringung zusätzlicher Tiefengründungspfähle (WEA 1 Kranstellfläche), auf den folgenden Flurstücken - Gemarkung Geversdorf, Flur 5, Flurstück 22/2 für WEA 1, - Gemarkung Geversdorf, Flur 6, Flurstück 30/1 für WEA 2, - Gemarkung Geversdorf, Flur 6, Flurstück 27/1 für WEA 3, - Gemarkung Geversdorf, Flur 6, Flurstück 46/8 für WEA 4, - Gemarkung Geversdorf, Flur 6, Flurstück 104/1 für WEA 5 sowie für den geänderten Wegebau, zum einen zwischen WEA 3 und 4 und zum anderen an der WEA 5, den Brückenbau über den Neuenseer Schleusenfleth und für die Querung einer Gaspipeline in Form dieser 3. immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung unter Erlass von Nebenbestimmungen erteilt. 2 Korrektur des 2. Änderungsbescheides: Bei Erlass und Veröffentlichung des am 30.08.2019 erteilten 2. Änderungsbescheides (namentlich „Änderung der Tenorierung des 1. Änderungsbescheides“) ist es zu offensichtlichen Schreibfehlern bzw. zu Übertragungsfehlern gekommen, die mit diesem 3. Änderungsbescheid korrigiert werden. Die Korrekturen sind im 3. Änderungsbescheid zur Nachvollziehbarkeit rot dargestellt. 3 Wasserrechtliche Genehmigung: Die wasserrechtliche Genehmigung der verlängerten Verrohrung im Rahmen des beantragten, geänderten Wegebaues an der WEA 5 wird erteilt. 4 Anordnung der sofortigen Vollziehung: Die sofortige Vollziehung dieser 3. Änderungsgenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz - Az. 63 ImG 23/2012 - wird hiermit angeordnet.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bau- und immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren, Bauüberwachung, FG 63.2
Amt Bauaufsicht und Regionalplanung (63)
Landkreis Cuxhaven, Niedersachsen
Bereich Immissionsschutz - Windenergie
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474
Cuxhaven
Deutschland
E-Mail: | info@landkreis-cuxhaven.de |
Telefon: | 04721 66-0 |
Fax: | 04721 66-2040 |
URL: | https://www.landkreis-cuxhaven.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
17.07.2020