Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Osterholz-Scharmbeck hat mit Schreiben vom 29.10.2020 einen Antrag auf Aus-bau eines Gewässers gemäß §§ 67 ff. WHG gestellt. Die Maßnahme ist erforderlich für die Sanierung der Grabenverrohrung der Altablagerung Bargten in Osterholz-Scharmbeck, Gemarkung Osterholz-Scharmbeck, Flur 40, Flurstück 8/2 und Flur 19, Flurstücke 5/1, 4/1 und 317/3, und damit verbunden die Verlegung des Scharmbecker Baches. Im Rahmen der beantragten Maßnahme soll der Scharmbecker Bach um die Altablagerung Bargten herum gelegt werden. Die Umlegung erfolgt mit der Herstellung von zwei neuen Gewässerabschnitten und einer Verrohrung zwischen den beiden Abschnitten. Im Rahmen dieses Vorhabens hat die zuständige Behörde gemäß §§ 5 und 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der z. Zt. geltenden Fassung) zu prüfen, ob für die o. g. Maßnahme eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Sowohl für den Gewässerausbau als auch für die Grundwasserabsenkung war nach § 7 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit Nr. 13.18.1 bzw. 13.3.2, Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung vorzunehmen. Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Osterholz hat als zuständige Behörde nach Prüfung anhand der Antragsunterlagen, Abstimmung mit den Fachämtern und eigener Ermittlungen festgestellt, dass für die geplante Maßnahme keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Ergänzend verweise ich auf das beigefügte Dokument.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Osterholz, Niedersachsen
Umweltamt
Osterholzer Straße 23
27711
Osterholz-Scharmbeck
Deutschland
E-Mail: | umweltamt@landkreis-osterholz.de |
Telefon: | 04791 930-3210 |
Fax: | 04791 930-11 3210 |
URL: | https://www.landkreis-osterholz.de/ |
Datum der Entscheidung
21.06.2021