Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Harzwasserwerke GmbH plant zum einen die Generalüberholung der bestehenden Vorsperre der Sösetalsperre, zum anderen in Planungsgemeinschaft mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV) die Instandsetzung und Ausbau der Bundesstraße B 498 auf einer Länge von ca. 775 m. Vorrangiges Ziel des Vorhabens ist die Generalüberholung des die Vor- und Hauptsperre trennenden Damms. Insbesondere sollen die ungenügende Abdichtung des Damms erneuert und sämtliche Betriebseinrichtungen der Vorsperre an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden. Die Antragsteller haben mit Antrag vom 12.07.2021 Änderungen bezüglich der Nebenbestimmung Pkt. 1.1.4.2 Nr. 2 des Planfeststellungsbeschlusses vom 16.12.2019 beantragt. Die im Antrag aufgeführten Einzelmaßnahmen sollen als Ergänzung zum bestehenden Planfeststellungsbeschluss genehmigt werden. Die geplanten Änderungen resultieren aus den vorbereitenden Planungen zur Bauausführung der Sanierungsmaßnahmen durch Untersuchungen zur Optimierung des Bauablaufes, der Baukonstruktion und der anzuwendenden Bauverfahren. Hierdurch ergeben sich mögliche Kosteneinsparungen in der Bauausführung, eine Verkürzung der Bauzeit sowie eine Risikominimierung in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht für die auszuführenden Baumaßnahmen im Hinblick auf die Ausführungsqualität unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Gewässerschutzes. Für die beantragte 2. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für die Generalüberholung der Sösetalvorsperre und Instandsetzung der B 498 wird von Amts wegen nach Beginn des Verfahrens, das der Zulassungsentscheidung dient, gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 UVPG i. V. m. NUVPG eine Allgemeine Vorprüfung gemäß UVPG durchgeführt. Die Erforderlichkeit der Vorprüfung für das Änderungsvorhaben ergibt sich aus §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 5 Abs. 1 Nr. 3, 7 und 9 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 und 5 UVPG i. V. m. Ziffer 13.6.2, 14.6 der Anlage 1 UVPG. Die Vorprüfung wurde durchgeführt und sie hat ergeben, dass nachteilige Umweltauswirkungen im entscheidungserheblichen Umfang nicht zu erwarten sind und insofern eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Änderungsvorhaben nicht erforderlich ist. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Direktion - Geschäftsbereich 6 - Standort Braunschweig
Rudolf-Steiner-Str. 5
38120
Braunschweig
Deutschland
E-Mail: | GB6-BS-Poststelle@nlwkn.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)531 886 91 100 |
Fax: | + 49 (0)531 886 91 270 |
URL: | https://www.nlwkn.niedersachsen.de/ |
Datum der Entscheidung
08.11.2021