Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Neptune Energy Deutschland GmbH plant die Förderung von Erdgas aus der bereits abgeteuften Bohrung Adorf Z17. Die Bohrung soll an die noch auf dem Bohrplatz zu errichtenden Aufbereitungsanlagen angebunden und das geförderte Gas dort aufbereitet werden. Von der Aufbereitungsanlage abgehend wird das Gas in eine noch durch den Netzbetreiber zu errichtende Infrastruktur in das öffentliche Netz eingespeist. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Georgsdorf im Landkreis Grafschaft Bentheim. Gemäß § 1 Nr. 2. Buchst. b) UVP-V Bergbau ist für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu gewerblichen Zwecken, unterhalb von Fördervolumen von täglich mehr als 500 Tonnen Erdöl oder von täglich mehr als 500.000 Kubikmetern Erdgas, eine allgemeine Vorprüfung nach den Vorschriften des Teils 2 Abschnitt 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld
An der Marktkirche 9
38678
Clausthal-Zellerfeld
Deutschland
E-Mail: | Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)5323-9612-200 |
Datum der Entscheidung
21.02.2023