Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (NPorts) hat die Planfeststellung für den Lückenschluss zwischen Europakai und Offshore-Basishafen in Cuxhaven nach den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit den §§ 16 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um die Erweiterung des Hafens Cuxhaven um drei weitere Liegeplätze (LP 5 bis 7) in Verlängerung des Europakais und Liegeplatzes 4 in südöstliche Richtung. Die neue Kaianlage hat eine Gesamtlän-ge von 1.195 m zuzüglich einer 62 m langen Anschlusswand zum Liegeplatz 8. Der Liegeplatz 5 ist mit einer Länge von 404 m geplant. Der Liegeplatz 6 mit vorgesetzter Ro/Ro-Rampe soll 330 m lang werden und Liegeplatz 7 soll mit zurückversetzter Kaikante und mit 300 m Länge sowie rückwärtiger Ro/Ro-Rampe ausgeführt werden. Liegeplatz 8 bleibt mit 160 m (zuzüglich o. g. Anschlusswand von 62 m) unverändert als zurückversetzter Liegeplatz. Auf ca. 560 m wird der Deich höhenmäßig angepasst. Die neue Terminalfläche hat eine Größe von ca. 28,0 ha, inclusive der bereits planfestgestellten Flächen (4,4 ha) von Liegeplatz 8. Die Vorderkante der Kaianlage hält einen Abstand vom südlichen Fahrwasserrand (Tonnenstrich der Tonnen 33 und 35) von mindestens 250 m ein. Der Landschaftspflegerische Begleitplan weist zur Kompensation der prognostizierten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch den Neubau der Hafenanlagen in Cuxhaven Maßnahmenflächen aus, die NPorts bereits erworben hat. Die vorgesehenen Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem BNatSchG befinden sich im Flecken Neuhaus (Oste), im Flecken Freiburg/Elbe im Gebiet Allwörden (Elbe) und in der Gemeinde Wischhafen im Gebiet Brammersand (Elbe). Die Kompensationsfläche Neuhaus (Oste) umfasst ca. 12,4 ha. Die Fläche Allwörden (Elbe) umfasst ca. 29,75 ha. Die Fläche Brammersand (Elbe) besteht aus zwei Teilflächen. Die beiden Teilgebiete sind insgesamt 35,6 ha groß. Das nördliche Teilgebiet ist ca. 26 ha, das südliche Teilgebiet ist ca. 9,6 ha groß. Bei allen drei Flächen handelt es sich um Grünlandflächen, die beweidet oder teilweise als Mähwiesen genutzt werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte dadurch, dass die beantragten Pläne in der Zeit vom 15.05. bis zum 14.06.2019 für einen Monat in der Stadt Cuxhaven sowie in den Samtgemeinden Land Hadeln und Nordkehdingen ausgelegen haben. Zudem wurden die Träger öffentlicher Belange und die anerkannten Naturschutzvereinigungen beteiligt. Im Zuge der Anhörung haben 20 Träger öffentlicher Belange sowie eine Naturschutzvereinigung eine Stellungnahme abgegeben. Private Einwendungen wurden nicht erhoben. Bereits in Vorbereitung auf die Erörterung konnten viele Bedenken, insbesondere auch durch eine Planänderung (Wegfall der o. g. RoRo-Rampe) ausgeräumt werden. Die Änderungen in den Planunterlagen (s. u.) sind blau markiert und auf den 14.08.2019 datiert. Am 26.09.2019 wurden die vorgetragenen Stellungnahmen und Bedenken in der Niederlassung bei NPorts in Cuxhaven erörtert. Der Erörterungstermin verlief sachlich und konstruktiv. Einige Bedenken wurden nach Erläuterungen zurückgenommen, für fast alle verbleibenden konnten Lösungen durch Plankonkretisierung oder Regelung durch Nebenbestimmungen gefunden werden. Der Beschluss wurde mit Datum vom 20.02.2020 erstellt und am 05.03.2020 im Schloss Ritzebüttel in Cuxhaven in einen feierlichen Akt von Herrn Olaf Lies, Niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz an Herrn Bernd Althusmann, den Aufsichtsratsvorsitzenden von NPorts sowie Niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung überreicht. Die festgestellten Pläne werden nach ortsüblicher Bekanntmachung vom 17.03.2020 bis zum 30.03.2020 in der Stadt Cuxhaven sowie den beiden Samtgemeinden Land Hadeln und Nordkehdingen für zwei Wochen ausgelegt, so dass Interessierte sich informieren können. Die Verfahrensbeteiligten bekommen jeweils einen Beschluss zugestellt.
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Ansprechpartner
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Direktion - Geschäftsbereich 6 - Standort Lüneburg
Adolph-Kolping-Str. 6
21337
Lüneburg
Deutschland
E-Mail: | poststelle.lg@nlwkn.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)4131 / 2209-100 |
Fax: | +49 (0)4131 / 2209-101 |
URL: | https://www.nlwkn.niedersachsen.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
20.02.2020
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
26.09.2019 - 26.09.2019
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
15.05.2019 - 14.06.2019