Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Overledinger Deichacht beabsichtigt, die Deichaußenberme am rechten Emsdeich bei Völlen von Deich-km 0+806 bis 3+970 sowie bei Coldemüntje von Deich-km 5+526 bis 7+970 zu erhöhen. Die Overledinger Deichacht hat als Vorhabenträgerin gemäß § 5 Abs. 1 UVPG die allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht beantragt. Die beabsichtigte Deichbaumaßnahme unterliegt als Änderungsvorhaben eines Baus des Küstenschutzes, hier des rechten Emsdeiches, nach § 9 Abs. 3 und 4, § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 13.16 der Anlage 1 UVPG der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles. Der NLWKN hat als zuständige Behörde nach überschlägiger Prüfung gemäß § 5 Abs. 1, § 9 Abs. 3 und 4, § 7 Abs. 1 UVPG unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien auf der Grundlage geeigneter Angaben der Vorhabenträgerin und eigener Informationen sowie nach Kenntnisnahme der Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde des Landkreises Leer festgestellt, dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Bermenerhöhung nicht besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Direktion - Geschäftsbereich 6 - Standort Oldenburg
Im Dreieck 12
26127
Oldenburg
Deutschland
E-Mail: | poststelle.bra-ol@nlwkn.niedersachsen.de |
Telefon: | 0441 / 95069-117 |
Fax: | 0441 / 95069-201 |
URL: | https://www.nlwkn.niedersachsen.de/ |
Datum der Entscheidung
17.12.2021