Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die ExxonMobil Production Deutschland GmbH plant in dem Erdölfeld Barenburg neun Bohrungen abzuteufen, vier Sondenplätze zu errichten und diese untereinander mit Erdöl- und Lagerstättenwasserleitungen zu verbinden. Im Zuge der Leitungsverlegung ist eine Grundwasserentnahme von bis zu 784.000 m³ erforderlich. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Sulingen und der Gemeinde Kirchdorf im Landkreis Diepholz. Gemäß Nr. 13.3.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächenwasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 100.000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³, eine allgemeine Vorprüfung gem. § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld

An der Marktkirche 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
Deutschland

E-Mail: Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)5323-9612-200

Datum der Entscheidung

14.11.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe ( L1.4-L67007-03-08_02-2022-0019-Bekanntgabe.pdf )
Prüfvermerk ( L1.4-L67007-03-08_02-2022-0019-Prüfvermerk.pdf )