Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Werner Otto GmbH, 31789 Hameln, Düth 40, hat mit Schreiben vom 02.04.2020 die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG für die wesentliche Änderung einer Bauschuttrecyclinganlage mit 2.120 t/d Durchsatzkapazität am Standort in 31789 Hameln, Düth 40 Gemarkung Rohrsen, Flur 2, Flurstück(e) 26/4, 25/4, 25/5 beantragt. Gegenstand der wesentlichen Änderung ist: · Das bestehende immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlagengelände soll um das Flurstück 25/5 erweitert und das vorhandene Gelände umgestaltet werden. · Die bestehende Anlage gemäß Nr. 8.11.2.4 V des Anhang 1 der 4. BImSchV zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen soll in Form von Zerkleinern von Altholz sowie Baum- und Strauchschnitt erweitert werden. · Die zeitweilige Lagerung von Altholz AI bis AIII sowie Baum- und Strauchschnitt von insge-samt 1.000 t im Input als auch 1.000 t im Output soll erfolgen. · Die zugelassene Gesamtlagerkapazität für die Lagerung gefährlicher Abfälle soll auf 49,00 t angehoben werden, wodurch eine Anlage gemäß Nr. 8.12.1.2V des Anhang 1 der 4. BIm-SchV betrieben wird. · Eine Ergänzung um weitere gefährliche und nicht gefährlicher AVV Nummern soll erfolgen. · Zwecks der zeitweiligen Lagerung von Eisen- oder Nichteisenschrotten soll eine Anlage ge-mäß Nr. 8.12.3.2 des Anhang 1 der 4. BImSchV betrieben werden.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsische Gewerbeaufsichtsämter
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim

Goslarsche Str. 3
31134 Hildesheim
Deutschland

E-Mail: poststelle@gaa-hi.niedersachsen.de
Telefon: 05121/163-0
Fax: 05121/163-999
URL: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/

Datum der Entscheidung

24.11.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

HI 20-028 Bekanntmachung UVP-Vorprüfung Werner Otto GmbH ( HI 20-028 Bekanntmachung UVP-Vorprüfung Werner Otto GmbH.pdf )