Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Nowega GmbH plant mit dem Projekt „H2-Netzanschluss Hanekenfähr“ die Einspeisung des produzierten Wasserstoffes aus dem zukünftigen Wasserstoffpark Hanekenfähr (RWE AG) in das bestehende Leitungsnetz der Nowega. Dafür soll eine ca. 2,74 km lange Leitung (DN 500) von dem Wasserstoffpark Hanekenfähr zur Station Schepsdorf verlegt werden. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Stadt Lingen (Ems) im Landkreis Emsland. Gemäß Nr. 19.2.4 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist für die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes, ausgenommen Anlagen, die den Bereich eines Werksgeländes nicht überschreiten, mit einer Länge von weniger als 5 km und einem Durchmesser von mehr als 300 mm, eine standortbezogene Vorprüfung gem. § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Az.: L1.4/L67007/03-08_02/2021-0013
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld
An der Marktkirche 9
38678
Clausthal-Zellerfeld
Deutschland
E-Mail: | Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)5323-9612-200 |
Datum der Entscheidung
13.10.2021