Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Winsen (Luhe) hat bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Harburg die Wasserrechtliche Plangenehmigung für den Rückbau/die Umverlegung von Gräben und Mulden inklusive Verrohrungen auf folgenden Flurstücken der Gemarkung Luhdorf beantragt: Flur 5, Flurstücke 55/94, 90/1, 91/1, 91/2, 124/0, 136/0 und Flur 6, Flurstücke 63/1, 63/2, 65/1, 65/2 Der 8-Plan Nr. 14 „Kleiner Brümmelkamp" ist rechtskräftig. Für die Realisierung der Maßnahme ist es erforderlich verschiedene vorhandene Gräben und straßenbegleitende Mulden zurückzubauen und anfallendes Wasser über Rohrleitungen umzuleiten. Die betroffenen Gräben und Mulden sowie die neuen Regenwasserkanäle sind im Entwässerungslageplan der Antragsunterlagen ersichtlich. Der Endpunkt der Umverlegemaßnahmen entspricht dabei nach Abschluss der Maßnahmen dem jetzigen Verlauf, so dass kein Wasser an andere Stelle abge-führt wird als bereits jetzt. Im B-Plangebiet selber, entlang des neuen Fahrbahnverlaufes der Radbrucher Straße (K 78) sowie in der Spurbahn Richtung Norden werden neue Mulden angelegt, über die anfallendes Oberflächenwasser zur Versickerung gebracht wird. In das Entwässerungssystem des B-Plans integriert ist die Anordnung von Notüberläufen in den Muldentief-punkten, über die überschüssiges Wasser über ein unterirdisch angeordnetes Kanalsystem schadlos abgeführt werden kann. Die Einleitung des anfallenden Oberflächenwassers in das Grundwasser, die Ableitung der Notüberläufe sowie die hydraulischen Dimensionierungen der Mulden sind nicht Bestandteil des Antrags. Die im Plangebiet im Bereich der vom Rückbau betroffenen Gräben vorhandenen Entwässerungseinrichtungen bestehen aus straßenbegleitenden Mulden und Gräben, deren Ableitung mittels verschiedener Rohrleitungsverbindungen an einen Vorflutgraben entlang der Spurbahn Richtung Norden angebunden ist. Aus der Ortslage Luhdorf kommend verläuft entlang der Radbrucher Straße (K 78) zudem ein öffentlicher Regenwasserkanal DN 300, der in einen vorhandenen Graben einbindet und über den der Notüberlauf aus dem Muldensystem der Planstraße B entwässert wird. Aufgrund der geplanten Anordnung der neuen, öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich der Radbrucher Straße (K 78) muss u.a. auch dieser Graben umverlegt und verrohrt werden. Nach der Vorprüfung ist eine UVP für das genannte Vorhaben aus den folgenden Gründen nicht erforderlich: Besonders geschützte Gebiete sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Boden sind nicht zu erwarten. Denkmäler liegen nicht im Einwirkungsbereich. Umweltverschmutzungen und Belästigungen sind nicht zu befürchten. Es sind weder Risiken von Störfällen, Unfällen und Katastrophen noch Risiken für die menschliche Gesundheit zu erwarten. Das Vorhaben kollidiert nicht mit regional- und bauleitplanerischen Zielsetzungen. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind aufgrund der geringen Auswirkungen nicht zu erwarten. Das geplante Vorhaben hat keine belastenden Auswirkungen auf die Gewässer. Weder das hydraulische Leistungsvermögen, noch die Gewässerökologie werden durch das Vorhaben belastet. Bei den betroffenen Gewässern handelt es sich um stark veränderte Fließgewässer und Mulden. Der Grabenlauf selber weist anthropogene Veränderungen auf. Die Bedeutung als Lebensraum ist gering einzuschätzen. Unter Bezugnahme auf die vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen und den bereits aus dem Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan vorliegenden Unterlagen können erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch die Gewässerbaumaßnahme mit den vorgeschlagenen Vorkehrungen des Antragstellers offensichtlich ausgeschlossen werden. Die möglichen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sind von geringer Schwere und bleiben aufgrund der herrschenden Vorbelastungen unterhalb der Erheblichkeitsschwelle. Das Vorhaben wird daher nicht als Eingriff im Sinne § 14 BNatSchG gewertet. Das geplante Vorhaben ist konkret und prüfbar dargelegt worden. Durch das geplante Vorhaben sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. Eine UVP ist nicht erforderlich.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Harburg, Niedersachsen
Abt. Umwelt
Schloßplatz 6
21423
Winsen (Luhe)
Deutschland
E-Mail: | buergerservice@lkharburg.de |
Telefon: | 04171 693-0 |
URL: | https://www.landkreis-harburg.de/ |
Datum der Entscheidung
01.08.2022