Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) – Betriebsstelle Aurich – beabsichtigt, den Hochwasserschutz des Ems-Jade-Kanals im Bereich Friedeburg von km rd. 59+950 (Brücke Gödenser Straße) bis rd. 61+960 (Brücke Loppelter Weg) durch Erhöhung und Verstärkung der Dämme am Nord- und Südufer wiederherzustellen. Im Rahmen der Maßnahme soll im benannten Abschnitt eine Erhöhung der Dämme auf eine Ausbauhöhe von +2,70 m NHN vorgenommen werden. Mit dem Ausbau entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik werden Bermen, einschließlich eines 3,50 m breiten Unterhaltungsweges, neu angelegt. Die wasser- und landseitigen Böschungen werden mit einer Neigung von 1:3 hergestellt und die Dammkrone soll eine Breite von 3,0 m aufweisen. Die vorhandenen Entwässerungsgräben werden ca. 10 bis 15 m landseitig verlegt. Zudem soll als Ufersicherung an beiden Ufern, wie bisher, jeweils eine rückverankerte Holzspundwand gesetzt werden. Anlagebedingt ist die Anpassung des Hafens von Dykhausen an der Gödenser Straße vorgesehen. Die Baumaßnahmen sollen jeweils vom 01.03. bis 30.10. in den Jahren 2023 und 2024 durch-geführt werden. Der NLWKN – Betriebsstelle Aurich – hat als Träger der Maßnahme gemäß § 5 Abs.1 Nr. 1 UVPG i. d. F. der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540) die allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht beantragt. Die beabsichtigte Dammerneuerung dient der Herstellung und Erhaltung der Dammsicherheit und soll als Gewässerausbau gemäß § 67 Abs. 2 S. 3 WHG i. d. F. vom 18.08.2021 (BGBl. I S. 3901) erfolgen. Derartige Baumaßnahmen unterliegen nach § 9 Abs. 3 und 4, § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 13.13 der Anlage 1 UVPG der allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung einer UVP-Pflicht. Der NLWKN – Direktion, Geschäftsbereich 6 – hat als zuständige Behörde nach überschlägiger Prüfung gemäß § 5 Abs. 1, § 9 Abs. 3 und 4, § 7 Abs. 1 UVPG auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Informationen unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien sowie nach Kenntnisnahme der Stellungnahme der zuständigen unteren Naturschutzbehörde festgestellt, dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Direktion - Geschäftsbereich 6 - Standort Oldenburg

Im Dreieck 12
26127 Oldenburg
Deutschland

E-Mail: poststelle.bra-ol@nlwkn.niedersachsen.de
Telefon: 0441 / 95069-117
Fax: 0441 / 95069-201
URL: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/

Datum der Entscheidung

02.12.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Ergebnis der Einzelfallprüfung und Begründung ( Begruendung_Ergebnis_EFP_211202.pdf )