Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Garbsen, Fachbereich 42, Abteilung Verkehr und Straßenbau, Rathausplatz 1, 30823 Garbsen, hat bei der Region Hannover gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Erteilung einer wasserrechtlichen Plangenehmigung für die Verfüllung eines Straßenseitengrabens, Gewässer III. Ordnung, auf dem Flurstück 125, Flur 2, Gemarkung Stelingen, Stadt Garbsen, am südlichen Fahrbahnrand der Kreisstraße K 316 beantragt. Die Stadt Garbsen plant dort an der Leinestraße im OT Stelingen zwischen den Straßen Weidenkamp und Zehntweg einen neuen Gehweg. Im Zuge dieser Maßnahme soll ein Rückbau des og. Straßenseitengrabens auf ca. 125 m Länge erfolgen. Das Vorhaben ist nach Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 UVPG zu bewerten. Insoweit war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Region Hannover, Niedersachsen
Team 36.28: Gewässerschutz West
Höltystr. 17
30171
Hannover
Postfach 147
30001 Hannover
Deutschland
E-Mail: | gewaesserschutz@region-hannover.de |
Telefon: | +49 (0)511 616-22727 |
Fax: | +49 (0)511 616-22885 |
URL: | https://www.hannover.de/ |
Datum der Entscheidung
24.04.2020