Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Plangenehmigungsverfahren für den Neubau eines Rechtsabbiegestreifens an der L 492 Deponie Heinde, Stadt Bad Salzdetfurth, Landkreis Hildesheim Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hannover, hat bei mir die Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens gemäß § 38 NStrG für den Neubau eines Rechtsabbiegestreifens an der L 492 Deponie Heinde, Stadt Bad Salzdetfurth, Landkreis Hildesheim, beantragt. Für das Vorhaben ist eine Vorprüfung gemäß § 5 des Nds. Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (NUVPG) in der Fassung vom 30.04.2007 (Nds.GVBl. Nr. 13/2007, S.179), geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 24.09.2009 (Nds.GVBl.Nr.21/2009, S. 361) und Gesetz über die Umweltverträglich-keitsprüfung vom 24.02.2010 (Neufassung), (BGBl. I S 94), das durch Artikel 11 des Gesetzes vom 11.08.2010 (BGBl. I S. 1163) geändert worden ist i.V.m. lfd. Nr. 14.6 erfolgt. Die Vorprüfung hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Ein Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung wird daher nicht durchgeführt. Die Feststellung, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleibt, wird hiermit gemäß § 6 des Nds. Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) bekanntgegeben. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Hildesheim, Niedersachsen
304 - Amt für Hoch- und Tiefbau und Gebäudemanagement
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31134
Hildesheim
Deutschland
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