Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Niederlassung Norden der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG beabsichtigt den Ausbau des Westanlegers Wangerooge und hat als Trägerin des Vorhabens gemäß § 5 Abs. 1 UVPG die allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht beantragt. Die beabsichtigten wasserbaulichen Maßnahmen dienen der Modernisierung des Westanlegers Wangerooge und unterliegen nach § 9 Abs. 3 und 4, § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 13.12 der Anlage 1 UVPG der allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht. Der NLWKN hat als zuständige Behörde gemäß § 5 Abs. 1, § 9 Abs. 3 und 4, § 7 Abs. 1 UVPG festgestellt, dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht besteht. Diese Feststellung wird mit dem anliegenden Prüfvermerk gemäß § 5 Abs. 2 UVPG bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Direktion - Geschäftsbereich 6 - Standort Oldenburg
Im Dreieck 12
26127
Oldenburg
Deutschland
E-Mail: | poststelle.bra-ol@nlwkn.niedersachsen.de |
Telefon: | 0441 / 95069-117 |
Fax: | 0441 / 95069-201 |
URL: | https://www.nlwkn.niedersachsen.de/ |
Datum der Entscheidung
28.09.2021