Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH (evb) hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 9 Abs. 3 UVPG. Die vorliegende Planung umfasst die technische Sicherung des Bahnübergangs „Schützenstra-ße“ in Tostedt durch den Einbau einer Lichtzeichenanlage mit Halbschranken. Der Bahnüber-gang ist bisher nicht technisch gesichert. Die im Gefahrenbereich des Bahnübergangs einmün-dende Zufahrt des Verbindungswegs zwischen der Straße „Alte Kleinbahn“ und der „Schützen-straße“ wird so verschwenkt, dass die Zufahrt vor der Sicherungsanlage einmündet. Um zu verhindern, dass Fußgänger und Radfahrer über den Grünbereich östlich der „Schützenstraße“ abkürzen, wir der vorhandene Zaun parallel zur Bahnlinie entsprechend verlängert. Ferner wird ein Schalthaus errichtet.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
E-Mail: | poststelle@nlstbv.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 30 34 01 |
Fax: | +49 (0)511 30 34 20 99 |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
14.06.2019
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
28.02.2019 - 27.03.2019