Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Dem I. Oldenburgischen Deichband, Brake, wurden entsprechend seines Antrages eine Bodenabbaugenehmigung gem. § § 8 ff. NNatSchG für den Abbau von Kleiboden auf den Flurstücken 37/7, Flur 54, und 170/9, Flur 55, der Gemarkung Hude, sowie die Befreiung vom Biotopschutz gem. § 67 BNatSchG für die Beseitigung eines gem. § 30 BNatSchG geschützten Weiden-Sumpfgebüsches auf dem Flurstück 170/7, Flur 55, Gemarkung Hude, erteilt. Die Kleibodenentnahme auf einer Fläche von ca. 6,4 ha (sh. Kartenausschnitt) mit einer durchschnittlichen Abbaumächtigkeit von 0,77 m ist für die Herstellung der Deichsicherheit im Bereich Kloster Blankenburg, Oldenburg, sowie weiterer Deichbaustellen erforderlich. Nach der Kleientnahme soll eine artenreiche Grünlandfläche als Lebensraum für Wiesenvögel entwickelt werden. Das Weiden-Sumpfgebüsch wird dazu in einen Flutrasen umgewandelt. Ergänzend verweisen wir auf die beigefügten Dokumente.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Oldenburg, Niedersachsen
Amt für Naturschutz und Landschaftspflege
Delmenhorster Str. 6
27793
Wildeshausen
Deutschland
E-Mail: | landkreis.oldenburg@oldenburg-kreis.de |
Telefon: | +49 04431 85-0 |
Fax: | +49 04431 85-200 |
URL: | https://www.oldenburg-kreis.de/ |
Datum der Entscheidung
30.03.2023